Fällungen
Das Fällen von Bäumen stellt einen großen Eingriff in eine gewachsene Umgebung dar und sollte daher gut überlegt werden.
Typische Ziele sind:
- Entfernung nicht mehr erhaltenswerter (etwa stark geschädigter oder abgestorbener) Bäume
- Wiederherstellung der Verkehrssicherheit (bei Gefahr für Personen oder Gebäude o.ä.)
- Zur Beräumung im Vorfeld von Baumaßnahmen
Ist die Fällung eines Baumes unumgänglich, ist folgendes zu beachten:
- I.d.R. bedarf die Fällung von Bäumen mit einem Stammdurchmesser > 10 cm (gemessen in 1,30 m Höhe) einer Genehmigung der zuständigen Behörde
- Aufgrund lokal unterschiedlicher Regelungen sind die behördlichen Zuständigkeiten nicht in allen Gemeinden gleich, die für Sie zuständige Behörde müssen Sie also erst ermitteln. Hinweis: in Dresden und Radebeul ist das Umweltamt zuständig
- Die Fällzeit ist (bis auf Sondergenehmigungen bei Gefahr im Verzug) auf Oktober bis Februar begrenzt
Ansonsten gelten die hier genannten Einschränkungen.